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Vollständige Datenschutzerklärung

Korrektes Impressum

DSGVO & E-Privacy auf Autopilot

Erfüllt DSVGO und E-Privacy. Widerrufs-Management. Korrekte Steuerung von Diensten & Embeddings.

Vollständige Datenschutzerklärung

Verständliche Rechtstexte von Datenschutzanwälten. Erfüllung der Vorgaben von Gerichten & Behörden.

Korrektes Impressum

Ganz nebenbei generieren wir auch noch ein rechtskonformes Impressum für Sie. In allen Sprachen kostenlos.

Für einzelne Websites

AB € 12,00 / Monat

PRIVACY CLOUD

Wir ❤ Agenturen

Attraktive Staffelpreise

AGENCY PACKAGE

Mehr als 40.000 Kunden vertrauen bereits auf unsere Lösungen.

Das DSGVO-Komplettpaket zur Einhaltung der DSGVO und E-Privacy Richtlinien. Aktiviere Analyse- und Marketingtools erst nach Einwilligung der Besucher. Binde Tools wie Google Analytics, Facebook Pixel rechtskonform ein.

Egal ob WordPress, Typo3, Drupal oder Shopify. Das privacy cloud Datenschutz Paket kann flexibel via Plugins oder per CDN eingebunden werden.

Was legalweb.io wirklich auszeichnet, ist die persönliche und freundliche Betreuung, die sie bieten. Bei Fragen oder Anliegen stehen sie nicht nur zur Verfügung, sondern gehen aktiv auf individuelle Bedürfnisse ein.
Die reibungslose und genaue Umsetzung unserer Content-Management-Anforderungen hat uns beeindruckt. Darüber hinaus legt legalweb.io großen Wert auf die rechtskonforme Umsetzung, was in unserem regulierten Umfeld von unschätzbarem Wert ist. Wir fühlen uns hier bestens aufgehoben.

Das legalweb.io-Service war schnell eingerichtet und ist seither ein No-Brainer! Absolute Empfehlung.

Die persönliche Betreuung durch legalweb.io macht den entscheidenden Unterschied.
Das Team ist nicht nur äußerst kompetent, sondern auch stets hilfsbereit und freundlich. Ihre genaue Umsetzung unserer spezifischen Anforderungen hat uns eine Menge Zeit und Kopfzerbrechen erspart.

Besonders hervorzuheben ist die konsequente Einhaltung rechtlicher Vorgaben, was für uns als Unternehmen von höchster Bedeutung ist. Eine großartige Erfahrung, die ich jedem weiterempfehlen würde.

Know-How & News

EU-U.S. Data Privacy Framework

News

Am 10. Juli 2023 verabschiedete die Europäische Kommission ihren Angemessenheitsbeschluss für die USA, das sogenannte …

artifcal intelligence

AI in der DSGVO – die Rolle der künstlichen Intelligenz

News, News

Mit dem Aufstieg der künstlichen Intelligenz (KI bzw. AI) und ihrem zunehmenden Einsatz in verschiedenen Branchen wird es für Unternehmen immer wichtiger, die Rolle der künstlichen Intelligenz bzw. AI in der DSGVO zu verstehen.

Browser Fingerprinting und die DSGVO

News

Browser-Fingerprinting ist eine Technik, die von Websites und Werbetreibenden verwendet wird, um das Gerät und das Online-Verhalten eines Benutzers anhand der von seinem Webbrowser gesammelten Informationen zu verfolgen und zu identifizieren. Diese Informationen können technische Details über das Gerät, die Software und das Netzwerk sowie benutzerspezifische Informationen wie Spracheinstellungen, Zeitzone und Browserverlauf umfassen.

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Gute Gründe für legalweb.io

Kein “Statistikmarketing”

Die DSVGO fordert eine informierte Einwilligung. Der User muss also vor der Erteilung der Einwilligung über die Tragweite der Datenverarbeitung informiert werden. Informiert “’Marketing” darüber, dass Daten zu Google Analytics geleitet, von Google zu eigenen Zwecken weiterberarbeitet und letztendlich in die USA exportiert werden?

Nein. Daher ist der Ansatz, User in Analyse oder Marketing einwilligen zu lassen, rechtswidrig.

Keine “essenziellen Dienste”

Wer eine Zustimmung zu notwendigen Diensten einholt, hat E-Privacy und Datenschutz nicht verstanden. Notwendige Dienste benötigen keine Einwilligung des Users. Würde man den User einwilligen lassen, müsste der User die Einwilligung auch widerrufen können. Was dann? Website abdrehen? Notwendige Dienste haben daher im Datenschutz-Popup nichts verloren. In der Datenschutz-Information muss über diese Dienste natürlich informiert werden. Das macht uns Generator auch automatisch.

Keine Psychotricks

„Nudging“ lautet der Fachausdruck für die subtile Beeinflussung von Menschen. Sie haben davon noch nie gehört? Die Datenschutzbehörden schon. Viele Datenschutz-Popups haben einen riesigen knallgrünen „Zustimmen“ Button und ein winzigen hellgrauen „Ablehnen“ Link. So wird der User in Richtung Zustimmung geschubst. Das ist illegal. Wir setzen in unserem Popup keine Nudging-Techniken ein.

Keine Vorauswahl

Die Einwilligung des Users muss aktiv erfolgen. Einzelne Dienste dürfen nicht vorausgewählt sein. Unser Tool bietet daher keine Möglichkeit zur Vorauswahl.

Möglichkeit zum Widerruf

Der User muss seine Einwilligung widerrufen können. Die Möglichkeit zum Widerruf muss genauso einfach sein, wie die Möglichkeit zur Zustimmung. Wir laden dazu auf Anforderung wieder das Popup, damit der User seine Einstellungen jederzeit ändern kann.

Gute Gründe für legalweb.io

Die DSVGO fordert eine informierte Einwilligung. Der User muss also vor der Erteilung der Einwilligung über die Tragweite der Datenverarbeitung informiert werden. Informiert “’Marketing” darüber, dass Daten zu Google Analytics geleitet, von Google zu eigenen Zwecken weiterberarbeitet und letztendlich in die USA exportiert werden?

Nein. Daher ist der Ansatz, User in Analyse oder Marketing einwilligen zu lassen, rechtswidrig.

Wer eine Zustimmung zu notwendigen Diensten einholt, hat E-Privacy und Datenschutz nicht verstanden. Notwendige Dienste benötigen keine Einwilligung des Users. Würde man den User einwilligen lassen, müsste der User die Einwilligung auch widerrufen können. Was dann? Website abdrehen? Notwendige Dienste haben daher im Datenschutz-Popup nichts verloren. In der Datenschutz-Information muss über diese Dienste natürlich informiert werden. Das macht uns Generator auch automatisch.

„Nudging“ lautet der Fachausdruck für die subtile Beeinflussung von Menschen. Sie haben davon noch nie gehört? Die Datenschutzbehörden schon. Viele Datenschutz-Popups haben einen riesigen knallgrünen „Zustimmen“ Button und ein winzigen hellgrauen „Ablehnen“ Link. So wird der User in Richtung Zustimmung geschubst. Das ist illegal. Wir setzen in unserem Popup keine Nudging-Techniken ein.

Die Einwilligung des Users muss aktiv erfolgen. Einzelne Dienste dürfen nicht vorausgewählt sein. Unser Tool bietet daher keine Möglichkeit zur Vorauswahl.

Der User muss seine Einwilligung widerrufen können. Die Möglichkeit zum Widerruf muss genauso einfach sein, wie die Möglichkeit zur Zustimmung. Wir laden dazu auf Anforderung wieder das Popup, damit der User seine Einstellungen jederzeit ändern kann.

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