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Google Maps & Google StreetView ohne Einwilligung möglich

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Google Maps, einer der führenden Anbieter von Kartendienste, hat kürzlich eine bedeutende Änderung im Bezug auf die DSGVO eingeführt, die es ermöglicht, den Service ohne ausdrückliche Einwilligung zu nutzen.

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Google Maps & Google StreetView ohne Einwilligung möglich

Google Maps, einer der führenden Anbieter von Kartendienste, hat kürzlich eine bedeutende Änderung im Bezug auf die DSGVO eingeführt, die es ermöglicht, den Service ohne ausdrückliche Einwilligung zu nutzen. Doch warum ist das der Fall?

Rechtliche Grundlagen für diese Änderung

Wir müssen bei der datenschutzrechtlichen Beurteilung die formale Situation betrachten, aus der sich dann mögliche Rechtsgrundlagen sowohl für die Verarbeitung als auch für eine allfällige Datenweitergaben (auch in Länder außerhalb der Europäischen Union) ergeben

Google hat in den letzten Monaten einige signifikante Änderungen vorgenommen:

  • Bei der von Google empfohlenen Methode zur Integration von Maps / StreetView in die eigene Website werden keine Cookies mehr gesetzt, die früher für Werbezwecke verwendet wurden (z.B. „NID“)
  • Die Integration von Google Maps / Streetview ist mit Nutzung von APIs von Google möglich, bei denen automatisch eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen wird. Google ist somit kein „Dritter“ mehr, der Daten für eigene Zwecke verarbeiten könnte sondern ein Auftragsverarbeiter, die die Daten nur zu den definierten Zwecken verarbeiten darf.
  • Der Vertragspartner für die Nutzung von Google Maps / Streetview ist die Google Ireland Ltd., somit ein Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union. Sollte tatsächlich in Ausnahmefällen eine Übermittlung in das Mutterunternehmen in den USA erforderlich sein ist Google beim EU-US-Data Privacy Framework eingetragen. Somit ist gemäß Art. 45 DSGVO keine weitere Rechtsgrundlage für die Übermittlung in die USA erforderlich.
  • Ein weiterer Aspekt ist die Mitgliedschaft von Google im Data Privacy Framework, einem Zusammenschluss von Unternehmen, die sich gemeinsam für Datenschutzstandards einsetzen. Durch diese Mitgliedschaft verpflichtet sich Google zu höchsten Standards im Umgang mit personenbezogenen Daten.

Zwecke der Verarbeitung und Rechtsgrundlage

Zweck der Verarbeitung: Auslieferung von Inhalten, die von Dritten bereitgestellt werden und Anzeige interaktiver Karten.
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung: ein berechtigtes Interesse, das die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen überwiegt (Art. 6 (1) f DSGVO). Berechtigte Interessen in diesem Zusammenhang: Interesse an einer nutzerfreundlichen Darstellung von Inhalten.

Die Entscheidung von Google, Google Maps als berechtigtes Interesse zu kennzeichnen, spiegelt auch die zunehmende Komplexität und das dynamische Umfeld des Datenschutzes wider. Die ständigen Änderungen in den gesetzlichen Vorschriften erfordern flexible Ansätze, um den Nutzern weiterhin einen reibungslosen Zugriff auf Dienste wie Google Maps zu ermöglichen.

Wir von legal web, reagieren auf solche Änderungen und passen unsere Produkte kontinuierlich an. Für unsere Kunden bedeutet dies DSGVO auf Autopilot.

Seit wenigen Tagen wird daher Google Maps nicht mehr im Popup zur Einwilligung angezeigt, da es keiner Einwilligung mehr Bedarf. Die dementsprechend notwendigen Texte sind bereits in der Datenschutzerklärung berücksichtigt.

Falls Sie doch eine Einwilligung für diesen Dienst wollen, können Sie dies im Dashboard aktivieren.

Text der Datenschutzerklärung
Beim Zugriff auf manche Teildienste unserer Website werden zusätzliche personenbezogene Daten verarbeitet. Dabei verarbeitete Datenkategorien: technische Verbindungsdaten des Serverzugriffs (IP-Adresse, Datum, Uhrzeit, abgefragte Seite, Browser-Informationen) und Daten zur Erstellung von Nutzungsstatistiken. Zweck der Verarbeitung: Auslieferung von Inhalten, die von Dritten bereitgestellt werden und Anzeige interaktiver Karten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung: ein berechtigtes Interesse, das die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen überwiegt (Art. 6 (1) f DSGVO). Berechtigte Interessen in diesem Zusammenhang: Interesse an einer nutzerfreundlichen Darstellung von Inhalten. Eine Übermittlung von Daten erfolgt: an den Auftragsverarbeiter Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland. Dies kann auch eine Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Land außerhalb der Europäischen Union bedeuten. Die Übermittlung der Daten in die USA erfolgt aufgrund Art. 45 DSGVO iVm der Angemessenheitsentscheidung C(2023) 4745 der Europäischen Kommission, da sich der Datenempfänger zur Einhaltung der Grundsätze der Datenverarbeitung des Data Pricacy Frameworks (DPF) verpflichtet hat. 

Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass Unternehmen und Organisationen nach wie vor in der Pflicht stehen, sicherzustellen, dass sie die Datenschutzbestimmungen einhalten. Die Möglichkeit, Google Maps ohne separate Einwilligung zu nutzen, bedeutet nicht, dass der Schutz personenbezogener Daten vernachlässigt werden kann.

Insgesamt zeigt diese Entwicklung, wie Technologieunternehmen versuchen, den Spagat zwischen Servicebereitstellung und Datenschutz zu meistern. Die Mitgliedschaft im Data Privacy Framework und die Möglichkeit, Auftragsdatenverarbeiterverträge abzuschließen, sind positive Schritte, die das Vertrauen der Nutzer stärken können.

Im Vergleich dazu OpenStreetMap

Dagegen die Situation bei OpenStreetMap (OSM):

  • OpenStreetMap wird von der OpenStreetMap Foundation, Cambridge, United Kingdom bereit gestellt.
  • Eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung wird nicht angeboten. OSM ist somit Dritter und verarbeitet die Daten für eigene Zwecke (u.a. Analysen)
  • OSM nutzt die Dienste von verschiedenen CDN-Anbietern, deren Rolle und Datenverarbeitungen allerdings nicht weiter erklärt werden.

Daher ist die Nutzung von OSM aus unserer Sicht nur mit Einwilligung möglich. Diese Einschätzung kann anders ausfallen, wenn die Verbindung zu den OSM-Servern bspw. nicht durch den Client sondern den Webserver/Applikationsserver erfolgt oder ein zwischengeschalteter Dienstleister die Rolle des Auftragsverarbeiters übernimmt (Liste z.B. https://wiki.openstreetmap.org/wiki/Commercial_OSM_Software_and_Services)

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