Zurück

EU-U.S. Data Privacy Framework

#News

3 Minuten

Am 10. Juli 2023 verabschiedete die Europäische Kommission ihren Angemessenheitsbeschluss für die USA, das sogenannte „EU-U.S. Data Privacy Framework“. Dieser Beschluss ermöglicht nun wieder eine …

Zurück

Am 10. Juli 2023 verabschiedete die Europäische Kommission ihren Angemessenheitsbeschluss für die USA, das sogenannte „EU-U.S. Data Privacy Framework“. Dieser Beschluss ermöglicht nun wieder eine sichere Übermittlung personenbezogener Daten aus der EU an US-Unternehmen, die sich selbstzertifiziert und in die Data Privacy Framework Liste aufgenommen wurden, ohne dass zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind.

Mit diesem Angemessenheitsbeschluss ist ein problemloser Datenaustausch mit den USA wieder möglich, was zuvor durch die Aufhebung des Privacy Shield auf Betreiben von Max Schrems durch den EuGH im Jahr 2020 unterbrochen wurde.

Im Folgenden haben wir die wichtigsten Kernpunkte dieses Beschlusses für Sie zusammengefasst.

Was ist ein Angemessenheitsbeschluss?

Ein Angemessenheitsbeschluss ist ein Instrument, das im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vorgesehen ist, um die Übermittlung personenbezogener Daten aus der EU in Drittländer zu ermöglichen, sofern diese Drittländer ein Schutzniveau für personenbezogene Daten bieten, das mit dem der EU vergleichbar ist.

Durch Angemessenheitsbeschlüsse können personenbezogene Daten frei und sicher aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), zu dem die 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen, Island und Liechtenstein gehören, in ein Drittland übertragen werden, ohne dass zusätzliche Datenschutzvorkehrungen getroffen werden müssen.

Der Angemessenheitsbeschluss ermöglicht also eine Behandlung von Datenübermittlungen in das Drittland ähnlich wie Datenübermittlungen innerhalb der EU.

Wie lange gilt der Angemessenheitsbeschluss?

Es gibt keine zeitliche Begrenzung für den Angemessenheitsbeschluss, aber die Europäische Kommission wird die Entwicklungen im Drittland kontinuierlich überwachen und die Angemessenheitsentscheidung regelmäßig überprüfen.

Die erste Überprüfung findet innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Angemessenheitsbeschlusses statt, um sicherzustellen, dass alle relevanten Elemente des Rechtsrahmens im Drittland in der Praxis wirksam funktionieren. Abhängig von den Ergebnissen dieser ersten Überprüfung wird die Häufigkeit künftiger Überprüfungen in Absprache mit den EU-Mitgliedstaaten und den Datenschutzbehörden festgelegt, wobei diese mindestens alle vier Jahre stattfinden werden.

Bei Entwicklungen, die das Schutzniveau im Drittland beeinflussen, besteht die Möglichkeit, dass der Angemessenheitsbeschluss angepasst oder sogar zurückgezogen wird.

Darf ich an alle US-Unternehmen Daten transferieren?

Nein, ein Datentransfer an ein US-Unternehmen ist nur erlaubt, wenn das US-Unternehmen in der Data Privacy Framework Zertifizierungs-Liste des US-Handelsministeriums aufgeführt ist. Es ist daher unbedingt notwendig, diese Liste regelmäßig zu überprüfen.

US-Unternehmen können ihre Teilnahme am Data Privacy Framework zertifizieren, indem sie sich zur Einhaltung detaillierter Datenschutzverpflichtungen verpflichten. Diese Verpflichtungen können Datenschutzgrundsätze wie Zweckbindung, Datenminimierung, Datenaufbewahrung sowie spezifische Pflichten zur Datensicherheit und zur Weitergabe von Daten an Dritte umfassen.

Das Data Privacy Framework wird vom US-Handelsministerium verwaltet, das Zertifizierungsanträge bearbeitet und überwacht, ob teilnehmende Unternehmen weiterhin die Zertifizierungsanforderungen erfüllen. Die Einhaltung der Verpflichtungen aus dem Data Privacy Framework durch US-Unternehmen wird von der US-amerikanischen Federal Trade Commission überwacht und durchgesetzt.

Die Liste der zertifizierten Unternehmen ist auf der Seite des U.S. Department of Commerce abrufbar: https://www.dataprivacyframework.gov/s/participant-search

Auswirkungen für Unternehmen?

Der Angemessenheitsbeschluss wird vielen Unternehmen das Leben in naher Zukunft erheblich erleichtern. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Erleichterungen nur für den Datentransfer zu selbstzertifizierten US-Unternehmen gelten.

Allerdings gibt es einen Wermutstropfen: Max Schrems bzw. NOYB hat bereits angekündigt, den Angemessenheitsbeschluss beim EuGH anzufechten. Daher wird von Anwälten empfohlen, insbesondere bei länger laufenden Verträgen für den US-Datentransfer zusätzlich auf Standardvertragsklauseln mit den vereinbarten angemessenen Maßnahmen zu setzen, um weiterhin ein Sicherheitsnetz zu haben.

Empfohlene Beiträge

Google Maps & Google StreetView ohne Einwilligung möglich

Google Maps, einer der führenden Anbieter von Kartendienste, hat kürzlich eine bedeutende Änderung im Bezug auf die DSGVO eingeführt, die es ermöglicht, den Service ohne ausdrückliche Einwilligung zu nutzen.

Google AdSense & Google Consent Mode Vorgaben 01/24

Am 16. Januar 2024 führt Google wichtige Änderungen im Zusammenhang mit Google AdSense ein, insbesondere in Bezug auf den Google Advanced Consent Mode. Diese Aktualisierung bringt Anpassungen mit sich, die Publisher und Website-Betreiber beachten sollten.

AI in der DSGVO – die Rolle der künstlichen Intelligenz

Mit dem Aufstieg der künstlichen Intelligenz (KI bzw. AI) und ihrem zunehmenden Einsatz in verschiedenen Branchen wird es für Unternehmen immer wichtiger, die Rolle der künstlichen Intelligenz bzw. AI in der DSGVO zu verstehen.

Beitritt zum IAB Europe Transparency and Consent Framework (TCF)

Aufgrund der Vorgaben verschiedener Werbenetzwerkanbieter entschieden wir, dem IAB Europe’s Transparency and Consent Framework beizutreten Unser privacy cloud „Datenschutz Paket“ ist seit einigen Wochen nach dem aktuell gültigen TCF Standard zertifiziert.

Browser Fingerprinting und die DSGVO

Browser-Fingerprinting ist eine Technik, die von Websites und Werbetreibenden verwendet wird, um das Gerät und das Online-Verhalten eines Benutzers anhand der von seinem Webbrowser gesammelten Informationen zu verfolgen und zu identifizieren. Diese Informationen können technische Details über das Gerät, die Software und das Netzwerk sowie benutzerspezifische Informationen wie Spracheinstellungen, Zeitzone und Browserverlauf umfassen.
legalweb.io
Datenschutzinformation
Vielen Dank für Ihren Besuch legalweb.io, der Website von legal web GmbH in Österreich. Wir nutzen Technologien von Partnern (2), um unsere Dienste bereitzustellen. Dazu gehören Cookies und Tools von Drittanbietern zur Verarbeitung einiger Ihrer personenbezogenen Daten. Diese Technologien sind für die Nutzung der Website nicht zwingend erforderlich. Dennoch ermöglichen sie es uns, einen besseren Service zu bieten und enger mit Ihnen zu interagieren. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit anpassen oder widerrufen.