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Mehr als 40.000 Kunden vertrauen bereits auf unsere Lösungen.
Das DSGVO-Komplettpaket zur Einhaltung der DSGVO und E-Privacy Richtlinien. Aktiviere Analyse- und Marketingtools erst nach Einwilligung der Besucher. Binde Tools wie Google Analytics, Facebook Pixel rechtskonform ein.
Egal ob WordPress, TYPO3, Drupal, Neos oder Shopify. Das Privacy Cloud Datenschutz Paket kann flexibel via Plugins oder per CDN eingebunden werden.
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Gute Gründe für legalweb.io
Kein “Statistikmarketing”
Die DSVGO fordert eine informierte Einwilligung. Der User muss also vor der Erteilung der Einwilligung über die Tragweite der Datenverarbeitung informiert werden. Informiert “’Marketing” darüber, dass Daten zu Google Analytics geleitet, von Google zu eigenen Zwecken weiterberarbeitet und letztendlich in die USA exportiert werden?
Nein. Daher ist der Ansatz, User in Analyse oder Marketing einwilligen zu lassen, rechtswidrig.
Keine “essenziellen Dienste”
Wer eine Zustimmung zu notwendigen Diensten einholt, hat E-Privacy und Datenschutz nicht verstanden. Notwendige Dienste benötigen keine Einwilligung des Users. Würde man den User einwilligen lassen, müsste der User die Einwilligung auch widerrufen können. Was dann? Website abdrehen? Notwendige Dienste haben daher im Datenschutz-Popup nichts verloren. In der Datenschutz-Information muss über diese Dienste natürlich informiert werden. Das macht uns Generator auch automatisch.
Keine Psychotricks
„Nudging“ lautet der Fachausdruck für die subtile Beeinflussung von Menschen. Sie haben davon noch nie gehört? Die Datenschutzbehörden schon. Viele Datenschutz-Popups haben einen riesigen knallgrünen „Zustimmen“ Button und ein winzigen hellgrauen „Ablehnen“ Link. So wird der User in Richtung Zustimmung geschubst. Das ist illegal. Wir setzen in unserem Popup keine Nudging-Techniken ein.
Keine Vorauswahl
Die Einwilligung des Users muss aktiv erfolgen. Einzelne Dienste dürfen nicht vorausgewählt sein. Unser Tool bietet daher keine Möglichkeit zur Vorauswahl.
Möglichkeit zum Widerruf
Der User muss seine Einwilligung widerrufen können. Die Möglichkeit zum Widerruf muss genauso einfach sein, wie die Möglichkeit zur Zustimmung. Wir laden dazu auf Anforderung wieder das Popup, damit der User seine Einstellungen jederzeit ändern kann.
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Die DSVGO fordert eine informierte Einwilligung. Der User muss also vor der Erteilung der Einwilligung über die Tragweite der Datenverarbeitung informiert werden. Informiert “’Marketing” darüber, dass Daten zu Google Analytics geleitet, von Google zu eigenen Zwecken weiterberarbeitet und letztendlich in die USA exportiert werden?
Nein. Daher ist der Ansatz, User in Analyse oder Marketing einwilligen zu lassen, rechtswidrig.
Wer eine Zustimmung zu notwendigen Diensten einholt, hat E-Privacy und Datenschutz nicht verstanden. Notwendige Dienste benötigen keine Einwilligung des Users. Würde man den User einwilligen lassen, müsste der User die Einwilligung auch widerrufen können. Was dann? Website abdrehen? Notwendige Dienste haben daher im Datenschutz-Popup nichts verloren. In der Datenschutz-Information muss über diese Dienste natürlich informiert werden. Das macht uns Generator auch automatisch.
„Nudging“ lautet der Fachausdruck für die subtile Beeinflussung von Menschen. Sie haben davon noch nie gehört? Die Datenschutzbehörden schon. Viele Datenschutz-Popups haben einen riesigen knallgrünen „Zustimmen“ Button und ein winzigen hellgrauen „Ablehnen“ Link. So wird der User in Richtung Zustimmung geschubst. Das ist illegal. Wir setzen in unserem Popup keine Nudging-Techniken ein.
Die Einwilligung des Users muss aktiv erfolgen. Einzelne Dienste dürfen nicht vorausgewählt sein. Unser Tool bietet daher keine Möglichkeit zur Vorauswahl.
Der User muss seine Einwilligung widerrufen können. Die Möglichkeit zum Widerruf muss genauso einfach sein, wie die Möglichkeit zur Zustimmung. Wir laden dazu auf Anforderung wieder das Popup, damit der User seine Einstellungen jederzeit ändern kann.