Piwik Agency DSGVO konform einsetzen. Folgende Punkte müssen Sie beachten:
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DSGVO konforme Verwendung von Webanalyse via Internetagentur
Im ersten Schritt müssen wir feststellen, ob eine Einwilligung notwendig ist, um den Webanalyse via Internetagentur DSGVO-konform zu nutzen.
Mit der Nutzung von Webanalyse via Internetagentur werden keine Daten weitergegeben, es sind also keine zusätzlichen Informationen zu Datenempfängern in der Datenschutzerklärung anzugeben.
1. Erwähnen Sie Webanalyse via Internetagentur in der Datenschutzrichtlinie vollständig, einfach und transparent
Die Datenschutzrichtlinie auf Ihrer Website muss umfassend, transparent und genau sein. Sie sollte für jeden lesbar und verständlich sein, auch ohne juristische Ausbildung. Es ist wichtig, einen Abschnitt auf Webanalyse via Internetagentur einzufügen, der klar beschreibt, welche Daten erhoben werden, zu welchem Zweck sie verwendet werden und wer dafür verantwortlich ist, sowie ob Daten weitergegeben werden und welche Rechtsgrundlage gilt.
Datenschutzerklärung für Webanalyse via InternetagenturBeim Besuch dieser Website werden personenbezogene Daten verarbeitet. Dabei verarbeitete Datenkategorien: Daten über die Nutzung der Website sowie die Protokollierung von Klicks auf einzelne Elemente. Zweck der Verarbeitung: Untersuchung des Nutzungsverhaltens. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung: ein berechtigtes Interesse, das die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen überwiegt (Art. 6 (1) f DSGVO). Berechtigte Interessen in diesem Zusammenhang: starkes wirtschaftliches Interesse an einem ordentlichen Betrieb der Website.
2. Zusätzliche Information
Neben den oben genannten Angaben müssen in der Datenschutzinformation auch die Pflichtangaben aus Art. 13 bzw. 14 DSGVO enthalten sein: Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen, gegebenenfalls die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten, die Zwecke, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden sollen, die berechtigten Interessen, falls die Verarbeitung auf Artikel 6 (1) f DSGVO beruht, die Dauer der Verarbeitung, die Angabe der Rechte der betroffenen Person inklusive des Rechts auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, die Möglichkeit des einfaches Widerrufs von abgegebenen Einwilligungen, sowie die Angabe, ob die Bereitstellung der Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben ist bzw. welche möglichen Folgen die Nichtbereitstellung hätte. Für den Fall, dass die Daten für eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling eingesetzt werden, müssen aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und Auswirkungen auf die betroffene Person angegeben werden. Die Verarbeitung der Daten ist auch im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO zu dokumentieren. Die dafür benötigten Informationen finden sich bereits in der Datenschutzerklärung, die aus den bisherigen Angaben erstellt werden kann.
3. Verwenden Sie einen Consent Management Provider CMP (Cookie-Banner/Cookie-Popup/Cookie-Leiste)
Unterschiedliche Bezeichnungen, aber (meist) der gleiche Zweck. CMP unterstützt Sie bei Einwilligungen (Opt-in und Opt-out), Datenschutzerklärung und weiteren DSGVO-Themen. Technischer Support ist empfehlenswert hinsichtlich der DSGVO und des Einwilligungsmanagements, um Fehler zu vermeiden.
Unser Einwilligungstool zur Nutzung von Webanalyse via Internetagentur: Legal Web Privacy Cloud CMP
Legal Web Privacy Cloud unterstützt Sie bei der rechtskonformen Integration von Webanalyse via Internetagentur. Folgende Funktionen stellt Ihnen unsere Consent Manager Plattform zur Verfügung.
- Rechtskonformes Cookie-Popup für Opt-in und Opt-out
- Vollständige Datenschutzerklärung inkl. Zwecke, Datenkategorien, Empfänger, …
- Korrektes Impressum
- Automatische Updates bei Gesetzesänderungen
Mit Legal Web Privacy Cloud bieten wir ein All-in-One DSGVO-Paket für Ihre Website und Ihren Webshop. Sorgenfrei, rechtskonform und immer auf dem neuesten Stand mit den neusten Rechtsgrundlagen und Support für Webanalyse via Internetagentur.
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