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Matomo TagManager DSGVO konform einsetzen. Folgende Punkte müssen Sie beachten:

Dienste & Integrationen

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Im ersten Schritt müssen wir feststellen, ob eine Einwilligung notwendig ist, um den Matomo Tag Manager DSGVO-konform zu nutzen.

Die auf https://matomo.org/matomo-cloud-dpa/ enthaltenen Dokumente müssen geprüft werden, ob alle Kriterien des Art. 28 DSGVO erfüllt sind und die vom Dienstleister angegebenen technisch-organisatorischen Maßnahmen ein dem Risiko angemessenen Schutz darstellen.
Die Dokumente sind zu archivieren, damit Sie gegebenenfalls der Aufsichtsbehörde nachgewiesen werden können.

1. Erwähnen Sie Matomo Tag Manager in der Datenschutzrichtlinie vollständig, einfach und transparent

Die Datenschutzrichtlinie auf Ihrer Website muss umfassend, transparent und genau sein. Sie sollte für jeden lesbar und verständlich sein, auch ohne juristische Ausbildung. Es ist wichtig, einen Abschnitt auf Matomo Tag Manager einzufügen, der klar beschreibt, welche Daten erhoben werden, zu welchem ​​Zweck sie verwendet werden und wer dafür verantwortlich ist, sowie ob Daten weitergegeben werden und welche Rechtsgrundlage gilt.

Datenschutzerklärung für Matomo Tag ManagerBeim Zugriff auf manche Teildienste unserer Website werden zusätzliche personenbezogene Dienste verarbeitet. Dabei verarbeitete Datenkategorien: technische Verbindungsdaten des Serverzugriffs (IP-Adresse, Datum, Uhrzeit, abgefragte Seite, Browser-Informationen). Zweck der Verarbeitung: Auslösung, Steuerung und Verwaltung weiterer Dienste unserer Website. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung: Ihre Einwilligung nach Art. 6 (1) a DSGVO. Eine Übermittlung von Daten erfolgt: an den Auftragsverarbeiter InnoCraft Ltd., 150 Willis St, 6011 Wellington, Neuseelandvertreten durch ePrivacy Holding GmbH, Prof. Dr. Christoph Bauer, Burchardstraße 14, 20095 Hamburg, Deutschland, [email protected]. Dies kann auch eine Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Land außerhalb der Europäischen Union bedeuten. Die Übermittlung der Daten nach Neuseeland erfolgt aufgrund Art. 45 DSGVO iVm der Angemessenheitsentscheidung 2013/65/EU der Europäischen Kommission. 

2. Zusätzliche Information

Neben den oben genannten Angaben müssen in der Datenschutzinformation auch die Pflichtangaben aus Art. 13 bzw. 14 DSGVO enthalten sein: Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen, gegebenenfalls die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten, die Zwecke, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden sollen, die berechtigten Interessen, falls die Verarbeitung auf Artikel 6 (1) f DSGVO beruht, die Dauer der Verarbeitung, die Angabe der Rechte der betroffenen Person inklusive des Rechts auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, die Möglichkeit des einfaches Widerrufs von abgegebenen Einwilligungen, sowie die Angabe, ob die Bereitstellung der Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben ist bzw. welche möglichen Folgen die Nichtbereitstellung hätte. Für den Fall, dass die Daten für eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling eingesetzt werden, müssen aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und Auswirkungen auf die betroffene Person angegeben werden. Die Verarbeitung der Daten ist auch im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO zu dokumentieren. Die dafür benötigten Informationen finden sich bereits in der Datenschutzerklärung, die aus den bisherigen Angaben erstellt werden kann.

3. Verwenden Sie einen Consent Management Provider CMP (Cookie-Banner/Cookie-Popup/Cookie-Leiste)

Unterschiedliche Bezeichnungen, aber (meist) der gleiche Zweck. CMP unterstützt Sie bei Einwilligungen (Opt-in und Opt-out), Datenschutzerklärung und weiteren DSGVO-Themen. Technischer Support ist empfehlenswert hinsichtlich der DSGVO und des Einwilligungsmanagements, um Fehler zu vermeiden.

 

Unser Einwilligungstool zur Nutzung von Matomo Tag Manager: Legal Web Privacy Cloud CMP

Legal Web Privacy Cloud unterstützt Sie bei der rechtskonformen Integration von Matomo Tag Manager. Folgende Funktionen stellt Ihnen unsere Consent Manager Plattform zur Verfügung.

  • Rechtskonformes Cookie-Popup für Opt-in und Opt-out
  • Vollständige Datenschutzerklärung inkl. Zwecke, Datenkategorien, Empfänger, …
  • Korrektes Impressum
  • Automatische Updates bei Gesetzesänderungen

Mit Legal Web Privacy Cloud bieten wir ein All-in-One DSGVO-Paket für Ihre Website und Ihren Webshop. Sorgenfrei, rechtskonform und immer auf dem neuesten Stand mit den neusten Rechtsgrundlagen und Support für Matomo Tag Manager.

Integrieren Sie Matomo Tag Manager DSGVO-konform mit der Legal Web Privacy Cloud

Mit legal web Privacy Cloud kann der Dienst Matomo Tag Manager ganz einfach rechtskonform eingebunden werden. Rechtskonformes Cookie-Popup und vollständige Datenschutzerklärung inklusive.

Mehr Information

Vorkonfigurierte Dienste & Integrationen

Individuell erweiterbar

DSGVO & E-Privacy auf Autopilot

Rechtskonformes Cookie-Popup

Erfüllt DSVGO und E-Privacy. Widerrufs-Management. Korrekte Steuerung von Diensten & Embeddings.

Vollständige Datenschutzerklärung

Verständliche Rechtstexte von Datenschutzanwälten. Erfüllung der Vorgaben von Gerichten & Behörden.

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