Shore Terminvereinbarung DSGVO konform einsetzen. Folgende Punkte müssen Sie beachten:
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DSGVO konforme Verwendung von Shore Terminvereinbarung
Im ersten Schritt müssen wir feststellen, ob eine Einwilligung notwendig ist, um den Shore Terminvereinbarung DSGVO-konform zu nutzen.
Die Nutzung von Shore Terminvereinbarung erfordert keine Einwilligung. Sie kann auf einer der anderen anwendbaren Rechtsgrundlagen von Art. 6 DSGVO durchgeführt werden.
Es muss eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung mit Shore GmbH abgeschlossen werden, die die Kriterien des Art. 28 DSGVO erfüllt.
Die Dokumente sind zu archivieren, damit Sie gegebenenfalls der Aufsichtsbehörde nachgewiesen werden können.
1. Opt-In/Opt-Out für Shore Terminvereinbarung
Da Shore Terminvereinbarung keine Einwilligung erfordert, kann es auf einer der anwendbaren Rechtsgrundlagen des Art. 6 DSGVO erfolgen. Es muss also keine Opt-in- oder Opt-out-Entscheidung getroffen werden. Das heißt, Sie müssen Ihren Besucher nicht fragen, ob der Dienst geladen werden darf, oder nicht.
2. Erwähnen Sie Shore Terminvereinbarung in der Datenschutzrichtlinie vollständig, einfach und transparent
Die Datenschutzrichtlinie auf Ihrer Website muss umfassend, transparent und genau sein. Sie sollte für jeden lesbar und verständlich sein, auch ohne juristische Ausbildung. Es ist wichtig, einen Abschnitt auf Shore Terminvereinbarung einzufügen, der klar beschreibt, welche Daten erhoben werden, zu welchem Zweck sie verwendet werden und wer dafür verantwortlich ist, sowie ob Daten weitergegeben werden und welche Rechtsgrundlage gilt.
Datenschutzerklärung für Shore TerminvereinbarungBeim Zugriff auf manche Teildienste unserer Website werden zusätzliche personenbezogene Daten verarbeitet. Dabei verarbeitete Datenkategorien: Kontaktdaten wie Name oder E-Mail-Adresse. Zweck der Verarbeitung: Anzeige und Auswahl von Terminen. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung: das Erfordernis zur Erfüllung einer Vereinbarung oder von vorvertraglichen Maßnahmen auf Ihre Anfrage hin (Art. 6 (1) b DSGVO). Eine Übermittlung von Daten erfolgt: an den Auftragsverarbeiter Shore GmbH, Ridlerstraße 31, 80339 München, Deutschland (www.shore.com).
3. Zusätzliche Information zu Shore Terminvereinbarung im Bezug auf die DSGVO
Neben den oben genannten Angaben müssen in der Datenschutzinformation auch die Pflichtangaben aus Art. 13 bzw. 14 DSGVO enthalten sein: Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen, gegebenenfalls die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten, die Zwecke, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden sollen, die berechtigten Interessen, falls die Verarbeitung auf Artikel 6 (1) f DSGVO beruht, die Dauer der Verarbeitung, die Angabe der Rechte der betroffenen Person inklusive des Rechts auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, die Möglichkeit des einfaches Widerrufs von abgegebenen Einwilligungen, sowie die Angabe, ob die Bereitstellung der Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben ist bzw. welche möglichen Folgen die Nichtbereitstellung hätte. Für den Fall, dass die Daten für eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling eingesetzt werden, müssen aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und Auswirkungen auf die betroffene Person angegeben werden. Die Verarbeitung der Daten ist auch im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO zu dokumentieren. Die dafür benötigten Informationen finden sich bereits in der Datenschutzerklärung, die aus den bisherigen Angaben erstellt werden kann.
4. Verwenden Sie einen Consent Management Provider CMP (Cookie-Banner/Cookie-Popup/Cookie-Leiste)
Unterschiedliche Bezeichnungen, aber (meist) der gleiche Zweck. CMP unterstützt Sie bei Einwilligungen (Opt-in und Opt-out), Datenschutzerklärung und weiteren DSGVO-Themen. Technischer Support ist empfehlenswert hinsichtlich der DSGVO und des Einwilligungsmanagements, um Fehler zu vermeiden.
Unser Einwilligungstool zur Nutzung von Shore Terminvereinbarung: Legal Web Privacy Cloud CMP





Legal Web Privacy Cloud unterstützt Sie bei der rechtskonformen Integration von Shore Terminvereinbarung. Folgende Funktionen stellt Ihnen unsere Consent Manager Plattform zur Verfügung:
- Rechtskonformes Cookie-Popup für Opt-in und Opt-out
- Vollständige Datenschutzerklärung inkl. Zwecke, Datenkategorien, Empfänger, …
- Korrektes Impressum
- Automatische Updates bei Gesetzesänderungen
Mit Legal Web Privacy Cloud bieten wir ein All-in-One DSGVO-Paket für Ihre Website und Ihren Webshop. Sorgenfrei, rechtskonform und immer auf dem neuesten Stand mit den neusten Rechtsgrundlagen und Support für Shore Terminvereinbarung.
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