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Wetter.at Widget DSGVO konform einsetzen. Folgende Punkte müssen Sie beachten:

Dienste & Integrationen

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Im ersten Schritt müssen wir feststellen, ob eine Einwilligung notwendig ist, um den Wetter.at Widget DSGVO-konform zu nutzen.

Aufgrund der Tatsache, dass die Einbindung von Wetter.at Widget nicht für den Betrieb der Website nötig ist, erfordert die Einbindung eine Einwilligung.

Die Einbindung von Wetter.at Widget kann grundsätzlich nur auf Basis einer Einwilligung durchgeführt werden, da andere Rechtsgrundlagen nicht geeignet sind.

Es erfolgt eine Übermittlung von Daten an den selbständigen Verantwortlichen oe24 GmbH & Co KG. Diese Information muss in die Datenschutzerklärung aufgenommen werden.

1. Holen Sie die ausdrückliche Zustimmung der Benutzer für Wetter.at Widget per Opt-in ein

Bevor Wetter.at Widget auf der Website aktiviert wird und beginnt, Benutzerdaten zu sammeln, muss der Besucher zunächst seine ausdrückliche Zustimmung geben. Verweigert der Besucher die Zustimmung, was ebenfalls möglich sein muss, darf Wetter.at Widget nicht aktiviert werden. Es dürfen keine Daten an Dritte weitergegeben werden. Dieses Opt-in-Verfahren ist zwingend erforderlich, um den Datenschutzbestimmungen zu entsprechen.

2. Bieten Sie immer die Möglichkeit, die Einwilligung für Wetter.at Widget zu widerrufen (Opt-out)

Auch wenn der Nutzer der Nutzung von Wetter.at Widget zugestimmt hat, muss ihm jederzeit die Möglichkeit gegeben werden, diese Entscheidung rückgängig zu machen und das Tracking zu deaktivieren. Aus diesem Grund ist es notwendig, ein Opt-out-Verfahren bereitzustellen, das für den Webseitenbesucher jederzeit leicht zugänglich ist. Der Nutzer muss seine Einwilligung jederzeit widerrufen können. Die Möglichkeit zum Widerruf muss ebenso einfach sein wie die Möglichkeit zur Einwilligung.

3. Erwähnen Sie Wetter.at Widget in der Datenschutzrichtlinie vollständig, einfach und transparent

Die Datenschutzrichtlinie auf Ihrer Website muss umfassend, transparent und genau sein. Sie sollte für jeden lesbar und verständlich sein, auch ohne juristische Ausbildung. Es ist wichtig, einen Abschnitt auf Wetter.at Widget einzufügen, der klar beschreibt, welche Daten erhoben werden, zu welchem ​​Zweck sie verwendet werden und wer dafür verantwortlich ist, sowie ob Daten weitergegeben werden und welche Rechtsgrundlage gilt.

Datenschutzerklärung für Wetter.at WidgetBeim Zugriff auf manche Teildienste unserer Website werden zusätzliche personenbezogene Daten verarbeitet. Dabei verarbeitete Datenkategorien: Technische Merkmale des von Ihnen verwendeten Endgeräts, die Ihnen nicht eindeutig zugeordnet werden können, wie z. B. die Sprache, die Zeitzone oder das Betriebssystem. und Bei Ihrer IP-Adresse handelt es sich um eine Nummer, die von Ihrem Internetdienstanbieter für jede Internetverbindung vergeben wird. Diese Nummer ist nicht immer gerätespezifisch und es handelt sich nicht immer um eine dauerhaft Kennung. Sie wird verwendet, um Informationen im Internet zu übertragen und Online-Inhalte (einschließlich Werbung) auf Ihrem verbundenen Gerät anzuzeigen.. Zweck der Verarbeitung: Auslieferung von Inhalten, die von Dritten bereitgestellt werden. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung: Ihre Einwilligung nach Art. 6 (1) a DSGVO. Eine Übermittlung von Daten erfolgt: an den selbständigen Verantwortlichen oe24 GmbH & Co KG, Friedrichstraße 10, 1010 Wien, Österreich (www.wetter.at). Die Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung an oe24 GmbH & Co KG ist Ihre Einwilligung nach Art. 6 (1) a DSGVO. Die Datenschutzerklärung von oe24 GmbH & Co KG: http://www.wetter.at/wetter/service/Datenschutzerklaerung-Seite-1/334729558. 

4. Zusätzliche Information zu Wetter.at Widget im Bezug auf die DSGVO

Neben den oben genannten Angaben müssen in der Datenschutzinformation auch die Pflichtangaben aus Art. 13 bzw. 14 DSGVO enthalten sein: Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen, gegebenenfalls die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten, die Zwecke, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden sollen, die berechtigten Interessen, falls die Verarbeitung auf Artikel 6 (1) f DSGVO beruht, die Dauer der Verarbeitung, die Angabe der Rechte der betroffenen Person inklusive des Rechts auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, die Möglichkeit des einfaches Widerrufs von abgegebenen Einwilligungen, sowie die Angabe, ob die Bereitstellung der Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben ist bzw. welche möglichen Folgen die Nichtbereitstellung hätte. Für den Fall, dass die Daten für eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling eingesetzt werden, müssen aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und Auswirkungen auf die betroffene Person angegeben werden. Die Verarbeitung der Daten ist auch im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO zu dokumentieren. Die dafür benötigten Informationen finden sich bereits in der Datenschutzerklärung, die aus den bisherigen Angaben erstellt werden kann.

Bevor der Nutzer der Nutzung von Wetter.at Widget zustimmt oder diese ablehnt, muss er ausführlich über die jeweiligen Zwecke informiert werden. Daher ist ein präzise formulierter Einwilligungstext von großer Bedeutung. Dieser sollte zudem so platziert werden, dass er für den Nutzer sofort erkennbar ist. Die Einwilligung des Nutzers muss aktiv sein. Einzelne Dienste dürfen nicht vorab ausgewählt werden.

6. Verwenden Sie einen Consent Management Provider CMP (Cookie-Banner/Cookie-Popup/Cookie-Leiste)

Unterschiedliche Bezeichnungen, aber (meist) der gleiche Zweck. CMP unterstützt Sie bei Einwilligungen (Opt-in und Opt-out), Datenschutzerklärung und weiteren DSGVO-Themen. Technischer Support ist empfehlenswert hinsichtlich der DSGVO und des Einwilligungsmanagements, um Fehler zu vermeiden.

Legal Web Privacy Cloud unterstützt Sie bei der rechtskonformen Integration von Wetter.at Widget. Folgende Funktionen stellt Ihnen unsere Consent Manager Plattform zur Verfügung:

  • Rechtskonformes Cookie-Popup für Opt-in und Opt-out
  • Vollständige Datenschutzerklärung inkl. Zwecke, Datenkategorien, Empfänger, …
  • Korrektes Impressum
  • Automatische Updates bei Gesetzesänderungen

Mit Legal Web Privacy Cloud bieten wir ein All-in-One DSGVO-Paket für Ihre Website und Ihren Webshop. Sorgenfrei, rechtskonform und immer auf dem neuesten Stand mit den neusten Rechtsgrundlagen und Support für Wetter.at Widget.

Integrieren Sie Wetter.at Widget DSGVO-konform mit der Legal Web Privacy Cloud

Mit legal web Privacy Cloud kann der Dienst Wetter.at Widget ganz einfach rechtskonform eingebunden werden. Rechtskonformes Cookie-Popup und vollständige Datenschutzerklärung inklusive.

Mehr Information

Vorkonfigurierte Dienste & Integrationen

Individuell erweiterbar

DSGVO & E-Privacy auf Autopilot

Rechtskonformes Cookie-Popup

Erfüllt DSVGO und E-Privacy. Widerrufs-Management. Korrekte Steuerung von Diensten & Embeddings.

Vollständige Datenschutzerklärung

Verständliche Rechtstexte von Datenschutzanwälten. Erfüllung der Vorgaben von Gerichten & Behörden.

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Datenschutzinformation
Der datenschutzrechtliche Verantwortliche (legal web GmbH, Österreich) würde gerne mit folgenden Diensten Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten. Zur Personalisierung können Technologien wie Cookies, LocalStorage usw. verwendet werden. Dies ist für die Nutzung der Website nicht notwendig, ermöglicht aber eine noch engere Interaktion mit Ihnen. Falls gewünscht, können Sie Ihre Einwilligung jederzeit via unserer Datenschutzerklärung anpassen oder widerrufen.